Institut für angewandte Hypnose

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Hypno-Intensiv-Gruppen-Supervision* 15.04. - 19.04.2024 in Bruchweiler-Bärenbach

1130,00 €

Beschreibung


Termin:

15.04. - 19.04.2024 (Supervision)

Ort:

Bruchweiler-Bärenbach

Info-Blatt und Anmeldeformular

 

Seminarinhalt:

In dieser Hypno-Kompakt-Supervision geht es um die Besprechung von Besonderheiten
eines bestimmten Klienten oder Patienten und um die Planung der hypnotherapeutischen Interventionen
bzw. des therapeutischen Vorgehens im Allgemeinen. Ziele sind die Entlastung der Therapeuten und Verbesserung der hypnotherapeutischen Kompetenz.

Die Gruppe dient dabei als Spiegel, in dem Konflikte und Ressourcen deutlich werden und Lösungen gefunden werden können.
Wir tauschen uns über unsere Erfahrungen und Probleme aus, unter Anleitung von Herrn Peter Köhne (Supervisor).

Jeder Teilnehmende erhält Raum, sich einzubringen und für sich zu lernen.

Vorteil der Gruppensupervision ist es, dass Erfahrungen aus unterschiedlichen therapeutischen Settings und Methoden zusammenkommen und so den Blick öffnen.

Auch wenn noch keine Erfahrung mit der hypnotherapeutischen Arbeit gemacht werden konnte, kann dieses Seminar auch dazu verhelfen, den Einstieg zu finden.

 

Verbinden Sie Fortbildung mit Erholung!

Touristik-Informationen mit Hinweisen auf Unterkünfte zum Seminarort Bruchweiler-Bärenbach im Dahner Felsenland finden Sie hier.

   
 
 

Voraussetzung: Stufe 1 - Ausbildung in klassischer Hypnose und moderner Hypnotherapie/ Hypnoanalyse

Seminarzeiten:
Supervision: 10:00  13:30
Mittagspause: 13:30  14:45
Supervision: 14:45 17:00

Fortbildungspunkte: 45 CME-Punkte, von der Bezirksärztekammer Pfalz akkreditiert und zertifiziert

Zertifikat: durch die Teilnahme an der Gruppen-Supervision Hypnotherapie Intensiv
wird die Hälfte der erforderlichen Gruppen-Supervisions-Stunden angerechnet.
(40 Std. sind insgesamt erforderlich, 20 Stunden sind dann erreicht.)

Teilnahmegebühr: 1.130,00€ zuzüglich Unterkunft

Steuerlicher Absatz: Mit Beschluss vom 21.09.2009 hat der Große Senat (GrS 1/06) seine Rechtsprechung zum allgemeinen Aufteilungs- und Abzugsverbot aufgegeben. Damit kann ein steuerlicher Ansatz Ihrer Reisekosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben erfolgen. Bei Reisekosten die gemischt veranlasst sind,  kann eine Aufteilung nach objektiven Kriterien möglich sein. Ein sachgerechter Aufteilungsmaßstab kann das Verhältnis der beruflichen und privaten Zeitanteile der Reise sein. Dabei sind vorab die Kostenbestandteile der Reise zu trennen, die sich leicht und eindeutig dem beruflichen Bereich zuordnen lassen.
Diese Information ist ein Service vom Institut für Angewandte Hypnose und hat keine rechtliche Bindungswirkung.

Info-Blatt und Anmeldeformular

 

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